Rettungssanitaeter

  • Rettungssanitäter mit Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und Führerschein Klasse B oder C1

  • Beschreibung
  • Rettungssanitäter werden für den Rettungsdienst ausgebildet. In der Ausbildung werden die Grundlagen der Notfallmedizin und Techniken der Rettung schwer verletzter oder erkrankter Personen erlernt. Ihre Aufgabe ist die Versorgung des Patienten einzuleiten, Notarzt und Rettungsassistenten zu unterstützen und dabei die lebenswichtigen Körperfunktionen wiederherzustellen bzw. aufrechtzuerhalten, sowie die Transportfähigkeit des Patienten herzustellen. Rettungssanitäter kommen beim qualifizierten Krankentransport als Transportführer auf einem Krankentransportwagen zum Einsatz. In der Notfallrettung sind sie häufig Teil der Besatzung eines Rettungswagens oder Notarztwagens. Deshalb müssen sie über den Führerschein der Klasse C1 und über eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verfügen.

  • Maßnahmenummer  922/3163/2012(Berlin Süd)
  • Maßnahmenummer  962/6255/2011 (Berlin Mitte)                                    

  • Module

  • Modul 1 - Theorie Rettungssanitäter
    • allgemeinmedizinische und anatomische Grundlagen
    • Diagnostik, Krankheitslehre, spezielle Notfallmedizin
    • psychologische Grundlagen
    • Pharmakologie
    • Organisation und Einsatztaktik
    • Rechtskunde
    • Rettungs- und Transporttechniken, Beförderung
    • Pflegerische Betreuung im Rettungsdienst
    • Praktika
    • 160 Stunden in einer Klinik oder in einem Krankenhaus
      160 Stunden bei einem Rettungsdienst
  • Modul 2 - Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
    • Theorie und Praxis zur Vorbereitung der Prüfung zum Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Modul 3 - Führerschein Klasse C1
    • Theorie und Praxis zum Erwerb des Führerscheins C1

  • Zertifikate
  • Zertifikat Rettungssanitäter
  • Zertifikate von Praktikumseinsätzen
  • Führerschein zur Fahrgastbeförderung
  • Führerschein Klasse C1

  • Voraussetzungen
  • Mindestalter 19 Jahre
  • Vorbildung: Nachweis des Hauptschulabschlusses oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung (Zeugnis)
  • Voraussetzungen Führerschein für Modul 1: mindestens 1 Jahr Besitz der Klasse B
  • Voraussetzungen Führerschein für Modul 2: mindestens Besitz der Klasse B
  • polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate vor Beginn der Maßnahme
  • Ärztliche Unbedenklichkeitsbestätigung, nicht älter als 3 Monate vor Beginn der Maßnahme
  • Sehtest
  • Impfnachweis Hepatitis B

  • Lehrgangszeiten
  • 05.03.2012 - 06.11.2012     08:00 Uhr - 15:00 Uhr
  • 21.05.2012 - 08.03.2013     08:00 Uhr - 15:00 Uhr
  • Fahrschulstunden auch nach 15:00 Uhr - Überlandfahrten, Nachtfahrten usw.

download_f2 Download Flyer PDF help_f2 Kontakt